Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
„Wer trifft Entscheidungen für mich und meine Gesundheitsfürsorge?“ Dies fragen sich immer mehr Menschen. Ein selbstbestimmtes Leben zu führen ist der Wunsch von jedem Menschen. Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Regelungen getroffen werden dass auch bei Krankheit oder Behinderung eine vertraute Person die erforderliche Entscheidung trifft.
Dieser Vortrag informiert über Art und Umfang der Regelungsmöglichkeiten durch Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sowie über das Wesen und die rechtlichen Folgen der Patientenverfügung. Jeder Bürger kann seine Zukunft selbst gestalten und Vorsorge treffen, dass später ein Gericht keine Anordnungen trifft, die der Betroffene, ohne es zu wollen, gegen sich wirken lassen muss.